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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt
BAYERISCHE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE - https://www.nachhaltigkeit.bayern.de
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Der vorliegende Internetauftritt https://www.nachhaltigkeit.bayern.de stellt derzeit noch kein Angebot in "Leichter Sprache" und in "Gebärdensprache" zur Verfügung und verfügt noch über keine Vorlesefunktion.
Diese Anforderungen der der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) befinden sich in Bearbeitung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung, die nach Paragraf (§)1 Absatz 4 der BayEGovV geltend gemacht wird:
Unsere Apps, siehe https://www.stmuv.bayern.de/service/mobil/index.htm sind nicht barrierefrei.
Apps müssen erst ab Juni 2021 die Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllen.
Diese Erklärung wurde am 8.1.2021 erstellt.
Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung.
(siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.1.2021 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter internet@stmuv.bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter internet@stmuv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html