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Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie

SDG10

Ziel: Weniger Ungleichheiten

Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, gleich welchen Alters, Geschlechteridentität, Herkunft und Religion sowie unabhängig vom sozialen und wirtschaftlichen Status und Vorhandensein einer Behinderung ist ein Gebot der sozialen Verantwortung. Die Förderung wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger soll im Sinne von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sichergestellt werden.
Dazu gehört die Förderung der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als ein wichtiger Teilbereich bayerischer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dazu gehört auch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft im Land leben. Zentrale Handlungsfelder für deren gelungene Integration sind die Bereiche Sprache, Bildung, Werte, Arbeit und Wohnen, da diese die Grundvoraussetzungen sozialer Integration darstellen.

  • Erhöhung der Chancengleichheit und Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung (vgl. auch SDG 1 und SDG 8)
  • Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten entsprechend dem Bayerischen Integrationsgesetz (BayIntG) im Zusammenwirken mit Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie Vermeidung von Parallelgesellschaften (vgl. auch SDG 16)
  • Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten insbesondere Anreize für eine erhöhte Erwerbsbeteiligung von Migrantinnen (vgl. auch SDG 1 und 8).
  • Öffentlichkeitswirksame Informationskampagne "Inklusion in Bayern - Wir arbeiten miteinander" zur Bewusstseinsstärkung für die Notwendigkeit der beruflichen Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung (vgl. www.arbeit-inklusiv.bayern.de)
  • Intensive frühkindliche Sprachförderung durch eine um 30 % höhere Förderung für Kinder aus nichtdeutschsprachigen Familien und weitere 10% bei Besuch des Vorkurs Deutsch 240, zusätzlich: Sonderförderprogramm zur Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Kindern sowie umfassende Informationskampagne
  • Weiterentwicklung der schulartspezifischen Angebote zur Sprachförderung
  • Flächendeckendes Netz an Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten: Landesgeförderte Flüchtlings- und Integrationsberatung, bundesgeförderte Migrationsberatung, Rückkehrberatungsstellen, hauptamtliche Integrationslotsen (bayernweite Förderung seit 2018) insbesondere auch zur Stärkung des Ehrenamts im Bereich Asyl und Integration (vgl. auch SDG 16)
  • Förderung von Jobbegleiterinnen und Jobbegleitern, Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren für Flüchtlinge
  • Verstetigung und bedarfsgerechter Ausbau des bayerischen Förderprogramms „ALPHA+ besser lesen und schreiben“
  • Schaffung von Strukturen und Formen des Miteinanders im Sinne einer sozialen Dorfentwicklung zur Stärkung des gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens

 

Beschreibung von Projekten Kampagnen, Aktionen

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  • Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge (AQ-Flü):
    AQ-Flü vermitteln anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung nach § 60c bzw. § 60d Aufenthaltsgesetz sowie bei Bedarf Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus, insbesondere junge Menschen, in Ausbildung. Im Übrigen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren beraten und betreut werden, sobald sie im Besitz einer Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung sind. Die AQ-Flü stehen auch den Betrieben als Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel der AQ-Flü ist die Information und Beratung der Zielgruppe über die Möglichkeiten der Berufsausbildung sowie die Gewinnung und Sicherung von Ausbildungsstellen. Die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge sind in der Regel bei den Kammern oder bei Bildungsträgern angestellt.
  • Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter (JB): JB integrieren anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d Aufenthaltsgesetz sowie bei Bedarf Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, jeweils über 25 Jahre, mit ausreichend beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen in Arbeit. Im Einzelfall können in Absprache mit der Arbeitsverwaltung auch Personen bis 25 Jahre betreut werden. Außerdem stabilisieren die JB diejenigen, die bereits in Beschäftigung sind und beraten Unternehmen. JB sollen nach dem ganzheitlichen Ansatz die Integration des Einzelnen unterstützen. Sie fungieren als Lotsinnen und Lotsen, Netzwerkerinnen und Netzwerker, Partnerinnen  und Partner für Flüchtlinge und Unternehmen und verbessern so auch die Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort. Die JB sind in der Regel bei Bildungsträgern angestellt.
  • Kursreihe „Leben in Bayern“: Ziel der Kursreihe ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Kultur, die Werte und den Alltag in Bayern zu erklären und das Zurechtfinden im Alltag und die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Kurse sind in die Module „Miteinander leben“, „Erziehung und Bildung“ und „Gesundheit“ gegliedert. Zur Zielgruppe gehören bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Personen, die im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d des Aufenthaltsgesetzes sind.
  • Projekt „Lebenswirklichkeit in Bayern – ein Projekt für Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund“: Ziel des Projekts ist es, bei den Kursteilnehmerinnen durch niederschwellige praktische Maßnahmen das Selbstbewusstsein und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken (sog. „Empowerment“).

Links zu Webangeboten

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